Beim Impfschaden handelt es sich im Wesentlichen um einen rechtlichen und nicht um einen medizinischen Begriff. Er wird im Gesetz als eine durch eine Impfung verursachte schwere bleibende Behinderung definiert. Solche schweren Komplikationen treten äußerst selten auf. Die Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenhang zwischen Impfung und dem Schaden wird vor Gericht mit Hilfe von medizinischen Sachverständigen beurteilt.
Hinweis
Erkrankungen, gegen die geimpft werden kann, werden weitaus häufiger von schweren Komplikationen und bleibenden Schäden begleitet, als die Impfungen selbst.
Impfschadengesetz
Der Bund unterscheidet zwischen Impfnebenwirkungen und Impfschäden, die gesetzliche Grundlage für eine Entschädigung ist das Impfschadengesetz. Für die Anerkennung muss eine Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung gegeben sein, welcher mit Hilfe von ärztlichen Sachverständigen beurteilt wird.
Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die in Frage kommende Impfung von Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums empfohlen und in Österreich verabreicht wurde. Auch nicht österreichische Staatsbürger haben einen Anspruch auf Entschädigung.
Hinweis
Zwischen 2008 und 2017 wurden allein im kostenfreien Kinderimpfprogramm mehr als 8,2 Mio. Dosen an Impfstoffen abgegeben. Im gleichen Zeitraum wurden 13 Impfschäden anerkannt, davon 6 nach Impfungen mit Impfstoffen, die nicht mehr verwendet werden (Pocken- und Tuberkulose-Impfstoffe). Es stehen also 8,2 Mio. Dosen im Impfprogramm plus den Dosen am Privatmarkt (keine Zahlen verfügbar) gegenüber 7 Impfschäden, und zwar nach folgenden Impfungen (Anzahl in Klammer): Polio (2), Hepatitis B (2), Pneumokokken (1), Kombinationsimpfstoffe (2).